Bedingungen für die Softwareüberlassung und -pflege eines kostenfreien Testzugangs der Scable Software

Stand 05/2024

Die nachfolgenden Bedingungen gelten für das Angebot von Software as a Service („SaaS“)-Leistungen durch Scable AG, Wörthstraße 37, 70563 Stuttgart (nachfolgend Scable) an den Vertragspartner (gemeinsam die Parteien).

§ 1
Das Zustandekommen des Testzugangs erfordert, dass die handelnde Person Vertreter eines produzierenden Unternehmens ist, sich mit der geschäftlichen E-Mail-Adresse registriert und beide Parteien nach dem Setup-Call bestätigen, dass ein kostenfreier Testzugang sinnvoll ist.
§ 2
Scable stellt dem Vertragspartner im Rahmen der Registrierung für einen Zeitraum von 14 Tagen die Standardsoftware Scable mit den Modulen Shopfloor Management sowie Führungsassistenz für Testzwecke an einem Standort ohne Berechnung einer SaaS- oder Einrichtungsgebühr zur Verfügung.
§ 3
Ein Anspruch des Vertragspartners auf die Nutzung eines kostenlosen Testversion besteht nicht.
§ 4
Die Dauer des Testzugangs beträgt, soweit nicht abweichend vereinbart, 14 Tage.
§ 5
Der Testzugang beginnt automatisch mit dem Übersenden des Zugangslinks durch Scable an den Vertragspartner.
§ 6
Der Testzugang endet nach Ablauf der Dauer gemäß § 4.
§ 7
Jedem Unternehmen steht nur ein Testzugang zu. Auf Anfrage bei Scable kann der Testzugang jedoch im Rahmen des Ermessens von Scable verlängert oder räumlich erweitert werden.
§ 8
Die vom Vertragspartner während des Testzugangs in der Software erfassten und verarbeiteten Daten werden, sofern nicht anders vereinbart, nach Ablauf des Testzugangs für bis zu 30 Tage vom Anbieter gespeichert, um dem Vertragspartner eine zusätzliche Bedenkzeit einzuräumen und eine Rückkehr zu erleichtern. Nach Ablauf dieser Frist werden, die bis zu diesem Zeitpunkt im Rahmen des Testzugangs gespeicherten Daten vollständig entfernt.
§ 9
Scable behält sich das Recht vor, die Dauer der Testphase und den Funktionsumfang der Services während der Testphase einzuschränken. Dies gilt vor allem bei unverhältnismäßiger Nutzung, die den üblichen Umfang übersteigt.
§ 10
Der Vertragspartner stellt den Anbieter für die Dauer des Testzugangs von jeglichen, aus diesem Vertrag hervorgehenden und über die gesetzliche Produkthaftung hinausgehenden, Ansprüchen frei.
§ 11
Scable ist berechtigt, dem Vertragspartner und anderen Anwendern des Systems jederzeit nutzungs-, bzw. lizenzbezogene Informationen in Form von Emails, Anrufen und Ähnlichem ohne vorherige Ankündigung zu übermitteln.
§ 12
Der Vertragspartner verpflichtet sich, über Funktionen und Aufbau der Scable-Software Stillschweigen zu bewahren und wird keine Informationen Dritten zugänglich machen.
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